Die Anzeige einer Hausgeburt wird üblicherweise von der Hebamme oder dem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Staatsbürgerschaftsnachweis beider Elternteile (bzw. Reisepass oder Staatsangehörigkeitsnachweis bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- eventuell Nachweis akademischer Grade der Eltern
- Allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (zB wenn die uneheliche Kindsmutter bereits einmal verheiratet war - Heiratsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden.