Heizkostenzuschuss 2024 durch das Land Salzburg

Veröffentlichungsdatum15.12.2023Lesedauer1 MinuteKategorienThema
heizkosten

Das Land Salzburg leistet aus eigenen Mitteln und unter Heranziehung von Mitteln des Bundes gemäß dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz (BGBl I Nr 14/2023, idgF) für die Heizperiode 2023/2024 nach Maßgabe dieser Richtlinie den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung und energetische Versorgung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Durch diese pauschale Zuwendungsgewährung sollen einkommensschwache Haushalte bei der Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten finanziell unterstützt werden. Die vorliegende Richtlinie tritt mit 1.1.2024 in Kraft.

Nachstehend finden Sie das Antragsformular, sowie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss:

Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses

Richtlinie des Landes Salzburg für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2024