Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, muss bei Ihrem zuständigen Standesamt (Standesamt bzw. Standesamtsverband des Hauptwohnsitzes in Österreich) das "Aufgebot" bestellt werden. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Hierfür müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich erscheinen und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Das Aufgebot ist maximal 6 Monate gültig.
Erforderliche Unterlagen für österreichische Staatsbürger, deren Personenstandsfälle (Geburt, frühere Eheschließungen und deren Auflösungen etc.) in Österreich eingetreten sind:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Wohnsitz im Ausland)
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweise der Auflösungen aller Vorehen durch Tod bzw. Scheidung
- Geburtsurkunden von gemeinsamen unehelichen Kindern
- Nachweis akademischer Grade
- Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
In allen anderen Fällen mit Auslandsberührung wird um (telefonische) Kontaktaufnahme gebeten.